...Der Rechtspfleger beim Amtsgericht Nürnberg hat deshalb die Akten „an den Bundesgerichtshof […] zur Bestimmung der Zuständigkeit gem. § 14 StPO“ übersandt. 2 Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO sind nicht gegeben. 3 Die Zuständigkeit des Rechtspflegers zur Kostenfestsetzung nach § 464b StPO, §§ 103 ff....