.... … … § 13 Krankenbezüge … (3) Als Krankenbezüge werden für jeden Werktag 1/300 der Bezüge (Stückvergütungen, Stundenvergütungen, Vergütungen nach § 12 Abs. 3 Unterabs. 2 und § 24, Zeitzuschläge, Zuschläge nach § 12 Abs. 1 Unterabs. 2, Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 1, 3 und 4, Krankenbezüge, Krankengeldzuschuß und Urlaubsvergütung) des vorangegangenen Kalenderjahres gezahlt. … … § 17 Erholungsurlaub...