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Urteile für Zivildienst

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...August 2006 Versorgungsbezüge. 2 Für sein … Kind, seinen Sohn … (S), geboren im Mai 1983, erhielt der Kläger ab dem Jahr 2006 laufend Kindergeld. 3 S hat weder Wehr- noch Zivildienst geleistet. Er studierte nach seinem Abitur im Jahr 2003 zunächst an der … Hochschule....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 44/11
...Die Beteiligten streiten um seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. 2 Der Kläger wurde noch als Schüler mit Bescheid des Bundesamts für den Zivildienst (nunmehr: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) vom 17. Februar 1993 als Kriegsdienstverweigerer anerkannt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 11/11
...Lebensjahr vollendet hat, beim Kindergeld u.a. dann berücksichtigt, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes liegt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 7/12
...Mai 2004 Zivildienst. Seit dem Wintersemester 2004/2005 studierte er an einer Universität. Von Oktober 2006 bis September 2007 absolvierte K ein Auslandsstudienjahr. 2 Mit Ausnahme der Monate September 2003 bis Mai 2004 (neun Monate) erhielt die Klägerin Kindergeld für K. Mit Schreiben vom 15....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 62/10
.... … 3Unterbrechungen wegen der Ableistung von Grundwehrdienst, Zivildienst oder Wehrübungen sowie die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sind unschädlich; …“ 5 Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 sind mit Wirkung zum 1. Juli 2008 Protokollerklärungen zu § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA vereinbart worden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 734/09
...Denn anders als der wesensverschiedene Zivildienst diene der Wehrdienst, auch der gesetzliche, der Berufsausbildung, beispielsweise zum Offizier. Hinzu komme, dass sich S mittlerweile dauerhaft bei der Bundeswehr verpflichtet habe. 7 Zudem bestünde eine Regelungslücke in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 41/07
...Juni 2002 Zivildienst geleistet; im Streitzeitraum (März bis September 2009) befand er sich in einer Berufsausbildung. 2 Der Beklagte und Beschwerdegegner (die Familienkasse) bewilligte Kindergeld zunächst bis einschließlich Januar 2009....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 15/13
...Lebensjahr vollendet hat, wird nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG berücksichtigt, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 54/13
...Der Beschwerdeführer leistete nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in den Jahren 1991 und 1992 15 Monate Zivildienst ab und nahm anschließend ein Studium der Forstwissenschaften auf, das er aus gesundheitlichen Gründen abbrach....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1996/12
...Der Beschwerdeführer erlangte 1981 die allgemeine Hochschulreife und leistete im Anschluss bis 1983 den Zivildienst ab. Er bestand nach seinem Studium 1988 die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Fächer: Musik und Deutsch)....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2640/12
...Nach Ansicht des SG lag in diesen Monaten kein Ausschlussgrund gemäß § 48 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst b SGB VI vor; die Rechtsprechung des BSG zum Fortbestehen des Anspruchs auf Waisenrente für vier Monate, wenn bei Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes bekannt sei, dass die weitere Berufsausbildung erst nach Ablauf von mehr als vier Monaten aufgenommen oder fortgesetzt werden könne, sei auch auf den...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 86/09 R
...Juni 2007 dem Widerspruch des Klägers gegen die Feststellung seiner Tauglichkeit für den Zivildienst ab und traf eine Kostengrundentscheidung zu Gunsten des Klägers. Den Kostenfestsetzungsbescheid der Beklagten vom 13. August 2009 hat der Kläger mit seiner am 7....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 29/12
2011-01-24
BVerwG 2. Senat
...Die Übernahme ins Beamtenverhältnis soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, der Kindererziehung, eines sozialen Jahres oder geleisteter Betreuung von Angehörigen scheitern, wenn diese Zeiten der maßgebliche Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen, wenn also der Bewerber ohne diese Zeiten hätte eingestellt werden können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 7/11
2011-01-24
BVerwG 2. Senat
...Die Übernahme ins Beamtenverhältnis soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, der Kindererziehung, eines sozialen Jahres oder geleisteter Betreuung von Angehörigen scheitern, wenn diese Zeiten der maßgebliche Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen, wenn also der Bewerber ohne diese Zeiten hätte eingestellt werden können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 5/11
...Die Übernahme ins Beamtenverhältnis soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, der Kindererziehung, eines sozialen Jahres oder geleisteter Betreuung von Angehörigen scheitern, wenn diese Zeiten der maßgebliche Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen, wenn also der Bewerber ohne diese Zeiten hätte eingestellt werden können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 2/11
2011-03-24
BVerwG 2. Senat
...Die Übernahme ins Beamtenverhältnis soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, der Kindererziehung, eines sozialen Jahres oder geleisteter Betreuung von Angehörigen scheitern, wenn diese Zeiten der maßgebliche Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen, wenn also der Bewerber ohne diese Zeiten hätte eingestellt werden können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 52/11
2011-02-23
BVerwG 2. Senat
...Die Übernahme ins Beamtenverhältnis soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, der Kindererziehung, eines sozialen Jahres oder geleisteter Betreuung von Angehörigen scheitern, wenn diese Zeiten den maßgeblichen Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen, wenn also der Bewerber ohne diese Zeiten hätte eingestellt werden können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 19/11
2011-02-22
BVerwG 2. Senat
...Die Übernahme ins Beamtenverhältnis soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, der Kindererziehung, eines sozialen Jahres oder geleisteter Betreuung von Angehörigen scheitern, wenn diese Zeiten den maßgeblichen Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen, wenn also der Bewerber ohne diese Zeiten hätte eingestellt werden können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 17/11
...November 2004 - BVerwG 6 B 38.04 - juris Rn. 6 ff. 4 Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für den Zivildienst den Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer mit Bescheid vom 6. April 2009 und Widerspruchsbescheid vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 31/10