...Bei Zugrundelegung der sich hieraus ergebenden Maßstäbe ist dem Kläger Prozesskostenhilfe zu versagen, weil er auch nach mehrmals vom Gericht für ergänzende Angaben und zur Auflösung von Widersprüchen gesetzten Fristen keine die Gewährung von Prozesskostenhilfe erlaubenden, hinreichend zuverlässigen und widerspruchsfreien Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat. "......