...Sie beanstandet, das Berufungsgericht werte die Rücknahme des Widerspruchs gegen die negative Behördenentscheidung vom Februar 1999 dahin, dass damit die Betätigung des Aussiedlerwillens der Klägerin nach außen ihr ausdrückliches Ende gefunden habe. Wenn das Berufungsgericht dies als entscheidungserheblich ansehe, müsse es auch die entsprechenden Tatsachen aufklären (Beschwerdebegründung S. 7)....