...Bei Abschluss des Darlehensvertrags belehrte die Beklagte die Kläger über ihr Widerrufsrecht wie folgt: 3 Die Kläger erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen. Ab dem Jahr 2013 verhandelten sie mit der Beklagten, um die Konditionen des Darlehensvertrags, insbesondere die Bedingungen für eine vorzeitige Ablösung des Darlehens, aus ihrer Sicht zu verbessern. Unter dem 5....