...Einen Hinweis darauf, dass die Nutzung des „Preselection“- und des „Call-by-Call“-Verfahrens nicht möglich ist, enthielt diese Werbung nicht. 5 Die Klägerin sieht darin eine irreführende geschäftliche Handlung und hat beantragt, der Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Telefondienstleistungen, bei deren Inanspruchnahme eine...