...NV: Der Hinweis, dass die Vorinstanz die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Wertpapierhandel zur Beurteilung der Goldgeschäfte als entsprechend anwendbar angesehen hat, während das FG Münster davon ausging, der Handel mit Goldbarren sei mit dem Wertpapierhandel nicht vergleichbar, genügt zur Darlegung der Divergenz nicht, wenn nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich ist, dass diese unterschiedliche...