...wiedergegebenen Ausführungen des Sachverständigen noch aus den Schlussfolgerungen der Strafkammer hervor, dass und warum er in der konkreten Situation angenommen haben sollte, er habe seine Lebensgefährtin würgen, auf sie schießen oder - im Fall 4, zu dem sich die Urteilsgründe insoweit ebenso wenig verhalten, wie zu der Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten bei der Begehung des Dauerdelikts des unerlaubten Waffenbesitzes...