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Urteile für Waffenbesitz

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Strafsenat 4 StR 573/14 Unerlaubter Waffenbesitz: Konkurrenz bei gleichzeitiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Munition an verschiedenen Orten 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 573/14
2018-11-28
BVerwG 6. Senat
...Die gesetzliche Anerkennung des Waffenbesitzes für das jagdliche Schießen schließe auch das Interesse ein, die Lautstärke des Mündungsknalls beim Abfeuern der Waffen auf ein gesundheitsverträgliches Maß zu senken. Die Schutzstandards der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung für die Ausstattung von Arbeitsplätzen seien generell für die Jagd von Bedeutung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 4/18
...Strafsenat 4 StR 473/14 Unerlaubter Waffenbesitz: Konkurrenz bei gleichzeitiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Munition an verschiedenen Orten 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 30....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 473/14
...Schuldspruch dahin neu gefasst, dass der Angeklagte wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz eines verbotenen Gegenstandes (Schlagring) verurteilt ist. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit „Verstoß gegen das Waffengesetz (unerlaubten Waffenbesitzes...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 521/18
2012-08-22
BVerwG 6. Senat
...April 2007 setzte der Beklagte die Klägerin darüber in Kenntnis, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung durchgeführt und diese ergeben habe, dass die Voraussetzungen für den weiteren Waffenbesitz vorliegen würden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 28/11
...So habe die Rechtsprechung die Prognose, dass ein Waffenbesitzer nicht vorsichtig oder sachgemäß mit seinen Waffen umgehe, nur dann gestellt, wenn ein Fehlverhalten des Waffenbesitzers zum Konsum von Alkohol hinzugetreten sei. 8 Darüber hinaus bringt der Kläger vor, auch eine Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG führe vorliegend zur Aufhebung der angegriffenen Verfügung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/13
...Der Gesetzgeber habe damit gegen seine Pflicht zum Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren des Missbrauchs von Schusswaffen verstoßen. 2 Es sei Aufgabe der Legislative, innerhalb ihres Gestaltungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung und den Interessen der privaten Waffenbesitzer zu schaffen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1676/10
...Der Gesetzgeber habe damit gegen seine Pflicht zum Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren des Missbrauchs von Schusswaffen verstoßen. 2 Es sei Aufgabe der Legislative, innerhalb ihres Gestaltungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung und den Interessen der privaten Waffenbesitzer zu schaffen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1645/10
...Der Gesetzgeber habe damit gegen seine Pflicht zum Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren des Missbrauchs von Schusswaffen verstoßen. 2 Es sei Aufgabe der Legislative, innerhalb ihres Gestaltungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung und den Interessen der privaten Waffenbesitzer zu schaffen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1677/10
...Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 14 Fällen, in sechs Fällen in Tateinheit mit Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sowie wegen unerlaubten Waffenbesitzes...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 401/13
...Im Gegensatz zum Verzicht werde durch den Widerruf nach § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG regelmäßig zum Ausdruck gebracht, dass der Erlaubnisinhaber nicht mehr über die zum Waffenbesitz erforderliche Zuverlässigkeit bzw. persönliche Eignung verfüge. Der Widerruf stelle anders als der Verzicht eine eintragungsfähige Tatsache in das Nationale Waffenregister dar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 36/15
...Die Aufhebung wegen gefährlicher Körperverletzung erfasst auch die Verurteilung wegen des tateinheitlich begangenen Waffendelikts. 16 Der neu entscheidende Tatrichter wird auch eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Besitzes von Munition zu erörtern haben (vgl. zur Tateinheit von Munitions- und Waffenbesitz Senat, Beschluss vom 7....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 429/16
...wiedergegebenen Ausführungen des Sachverständigen noch aus den Schlussfolgerungen der Strafkammer hervor, dass und warum er in der konkreten Situation angenommen haben sollte, er habe seine Lebensgefährtin würgen, auf sie schießen oder - im Fall 4, zu dem sich die Urteilsgründe insoweit ebenso wenig verhalten, wie zu der Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten bei der Begehung des Dauerdelikts des unerlaubten Waffenbesitzes...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 410/17
...Eine tateinheitliche Verknüpfung zwischen dem Waffenbesitz und den Betäubungsmittelstraftaten kann sich auch dann ergeben, wenn Ausführungshandlungen zu beiden Gesetzesverletzungen die Merkmale eines dritten Delikts erfüllen und dieses Delikt aufgrund seiner Schwere zwischen beiden eine Klammerwirkung zu entfalten vermag....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 302/12
...Strafsenat 1 StR 35/17 Unerlaubter Waffenbesitz: Defekte Feder eines Springmessers; letztes Wort des Angeklagten nach Wiedereintritt in die Verhandlung 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 35/17
...Dieser besteht darin, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das Gebot der Risikominimierung ist Ausdruck der präventiven Gefahrenvorsorge....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 79/18
...Die Trennbarkeit folge daraus, dass die Strafbarkeit des Waffendelikts allein auf der generell gegebenen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes beruhe, aber in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Straftatbegehung unter Gebrauch der Waffe stehe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 537/14
...Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 67/14
...Die Blockierpflicht trifft gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 WaffG denjenigen, der kein rechtlich anerkanntes Bedürfnis für den Umgang mit Waffen besitzt, d.h. der nicht die Voraussetzungen erfüllt, unter denen der Gesetzgeber Waffenbesitz im Allgemeinen für hinnehmbar hält....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 31/14
...Ein Verdacht, er hätte weitere Waffenankäufe unbekannt und ohne Meldung an die Behörde getätigt, habe zu keinem Zeitpunkt bestanden. 12 Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass die Behörde alle Erwerbsmeldungen und den nachfolgenden Waffenbesitz durch die Eintragung in der jeweils vorgelegten Sammler-Waffenbesitzkarte legalisiert habe....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2674/10