...Hierzu gehört der Nachweis eines Bedürfnisses für den Waffenbesitz, d.h. die Glaubhaftmachung eines besonders anzuerkennenden Interesses an dem Besitz einer Waffe. 8 Jäger, die wie der Kläger Inhaber eines Jahresjagdscheins sind, haben ein Bedürfnis an dem Erwerb und Besitz der Schusswaffen, die sie für die Ausübung der Jagd benötigen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. §§ 8, 13 Abs. 1 WaffG)....