...des Umstands, dass sich den Feststellungen nicht entnehmen lässt, ob die Verbotsanordnung aus dem Jahr 2011 überhaupt (auch) auf die Regelung in § 41 Abs. 2 WaffG gestützt worden ist, umfasst diese Vorschrift die Fälle der erlaubnispflichtigen und der verbotenen Waffen, die aufgrund einer Ausnahmebewilligung für den Einzelfall besessen werden dürfen, während bei einem Nichtberechtigten der illegale Waffenbesitz...