...Wäre sie - die Beklagte - demgegenüber darauf verwiesen, ihre Ansprüche zivilrechtlich "übers Eck" durchzusetzen, wäre zweifelhaft, ob dies dem in Art. 14 Abs. 3 VO (EG) 659/1999 verankerten Effizienzgebot entspräche, das eine "sofortige und tatsächliche Vollstreckung" fordere....