...Das Landgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Trotz der dem Sohn erteilten Vollmacht sei eine Betreuung unentbehrlich. Dieser sei nicht geeignet, die Angelegenheiten der Betroffenen zu besorgen, da er sich nicht zum Wohle der Betroffenen einsetze. Es gehe ihm nicht um das Wohl der Betroffenen, sondern darum, ausschließlich seinen Willen durchzusetzen und Geld zu sparen....