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Urteile für Verwaltungsakt

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GERICHT
JAHR
...Senat B 6 KA 20/14 R Krankenversicherung - Vergütungsfestsetzung für Leistungen eines sozialpädiatrischen Zentrums durch Schiedsstelle - Angelegenheit des Vertragsarztrechts - Festsetzung durch Schiedsstelle - Verwaltungsakt - Vorverfahren - Schiedsstellenentscheidung - gerichtliche Kontrolle Die Festsetzung der Vergütung für Leistungen eines sozialpädiatrischen Zentrums durch die Schiedsstelle bestimmt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 20/14 R
2015-02-11
BSG 6. Senat
...Die Beklagte war befugt, den Antrag der Klägerin durch Verwaltungsakt zu bescheiden (1.), die Beklagte hat jedoch die Durchführung der sachlich-rechnerischen Berichtigung zu Unrecht abgelehnt (2.). 16 1. Das SG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Beklagte befugt war, gegenüber der Klägerin durch Verwaltungsakt zu entscheiden....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 10/14 R
...Senat B 6 KA 10/16 R (Krankenversicherung - Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen - Verwirkung des Anspruchs auf eine zusätzliche Pauschale für pädiatrische Spezialambulanzen - Entscheidungen der Schiedsstelle nach § 120 Abs 4 SGB 5 - Angelegenheiten des Vertragsarztrechts - Verwaltungsakt - Vorverfahren - eingeschränkter Umfang einer gerichtlichen Kontrolle - Verjährungsfrist) Wird die zwischen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 10/16 R
...Nach dieser Vorschrift bleiben vor der Wiedervereinigung ergangene Verwaltungsakte der DDR zwar wirksam. Art. 19 EinigungsV hat aber grundsätzlich keine inhaltliche Änderung von Verwaltungsakten bewirkt (BVerwGE 126, 149 Rn. 50 ff.; BVerwG, Urteil vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 189/08
...Der Leistungsträger kann hiernach einen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen, wenn der Begünstigte deswegen nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertrauen durfte, weil dieser auf Angaben beruht, die er mindestens grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 3/09
...Senat B 12 R 17/09 R Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - Streitgegenstand nach der Ergänzung eines unvollständigen Verwaltungsaktes Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 17/09 R
...Der Bescheid vom 24.2.2009 enthalte weder auf der ersten Seite noch in der Anlage 10 einen wirksamen Verwaltungsakt iS des § 31 S 1 SGB X über die Aufhebung des Bescheids vom 13.10.2008. 6 Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG mit Urteil vom 23.6.2011 das SG-Urteil geändert, soweit der Bescheid vom 24.2.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4.5.2009 für die Zeit ab 1.1.2009 aufgehoben...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 85/11 R
2018-04-25
BSG 4. Senat
...Liegen die in § 45 Abs 2 Satz 3 SGB X genannten Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts vor, so "ist" dieser danach auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 29/17 R
...Vielmehr hätte der Rechtsvorgänger der Beigeladenen eine gleiche Entscheidung auch durch Verwaltungsakt treffen können, wenn eine EinglVb nicht zustande gekommen wäre (vgl § 15 Abs 1 S 6 SGB II)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 15/11 R
...Auswahlverfahren im Sinne von Nr. 2.3 der Auswahl-Richtlinie gemeint ist und somit lediglich diese zweite Stufe des Auswahlverfahrens erneut durchgeführt werden muss. 17 Im Übrigen ergibt sich die Beantwortung der Fragen, soweit sie fallübergreifend erfolgen und insofern von grundsätzlicher Bedeutung sein könnte, bereits unmittelbar aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; nach dieser Regelung hebt das Gericht, soweit der Verwaltungsakt...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 16/15
...27.10.1999 Mutterschutz 28.10.1999 - 06.12.1999 Jahresurlaub gemäß einer Vollzeitstelle 07.12.1999 - 31.01.2000 Bezug von Erziehungsgeld 01.02.2000 - 31.08.2002 befristete Teilzeittätigkeit (19,00 Std.) im Rahmen des Erziehungsurlaubs 07.04.2001 - 02.07.2001 Eintritt des Versicherungsfalls, danach Entgeltfortzahlung aus Teilzeitbeschäftigung 03.07.2001 - 03.02.2002 Bezug von Verletztengeld 4 Mit Verwaltungsakt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 24/10 R
...Ergehe ein nach § 153 Abs 1, § 96 SGG zum Gegenstand des Verfahrens werdender Verwaltungsakt zeitlich nach dem Urteil, aber vor Einlegung der Berufung, habe das Berufungsgericht im Falle der rechtzeitig eingelegten Berufung auf Klage zu entscheiden. Ein solcher Fall sei hier gegeben....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 12/10 R
...Zu Recht hat die Beklagte den geforderten Säumniszuschlag durch Verwaltungsakt (Bescheid vom 16.5.2003) festgesetzt. Der für die Nachversicherung zuständige Rentenversicherungsträger ist berechtigt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die Nachentrichtung der Beiträge durch Verwaltungsakt einzufordern (vgl BSG SozR 2400 § 124 Nr 6 S 18)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 67/09 R
...Der Zulässigkeit der Klage stehen weder die rechtskräftige Bestätigung der Ausgangsentscheidung noch das rechtskräftige Zuerkennen eines Ausgleichsleistungsanspruchs oder die notarielle Abtretung des ausgleichsleistungsrechtlichen Auszahlungsanspruchs entgegen. 19 a) Der Tatbestand des § 51 Abs. 1 VwVfG erfasst alle unanfechtbaren Verwaltungsakte, ohne nach dem Grund der Bestandskraft zu differenzieren...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 7/16
...Abs. 2 Satz 2 FGO soll das Gericht auf Antrag die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes aussetzen, soweit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen oder --was vorliegend nicht in Betracht kommt und auch von der Antragstellerin nicht geltend gemacht wird-- seine Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 122/09
...Bei allen bezeichneten Kostenbeitragsbescheiden handelt es sich um Verfügungen, mit denen frühere Verwaltungsakte auf unbestimmte Dauer (dazu unter 4.) iS der §§ 86, 96 SGG geändert worden sind. 10 In der Sache verlangt der Beklagte folglich für die Zeit vom 1.5. bis 30.6.2006 anstelle von 207 Euro (100 % des Regelsatzes für Personen unter 14 Jahren) 258,75 Euro (125 % des Regelsatzes), vom 1.7. bis...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 25/14 R
...Antragsrecht für die Einzugsstellen im Verfahren nach § 7a SGB IV anzuerkennen ist, offenbleiben. 29 b) Die angefochtenen Bescheide der Beklagten sind auch materiell rechtmäßig. 30 aa) Entgegen der Ansicht der Klägerin zu 2. steht der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide weder eine vermeintliche "Bindungswirkung" des Beitritts zur GKV als freiwilliges Mitglied noch eine fehlende Aufhebung eines Verwaltungsakts...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 5/14 R
...Besondere Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des Prüfungsumfangs, an die Durchführung eines Vorverfahrens stellt § 78 Abs 1 SGG nicht, weil andernfalls die Zulässigkeit der Klage des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts von der Rechtmäßigkeit des weiteren Verhaltens der Behörde bzw der zuständigen Widerspruchsbehörde abhängig wäre (vgl BSGE 43, 19, 24 f = SozR 4495 § 11 Nr 1; BSGE 49,...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 151/10 R
...Rechtsgrundlage für die Maßnahme seien das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. 8 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die von der Beklagten vorgelegte Verwaltungsakte sowie auf die Verwaltungsakten des gegen den Kläger durchgeführten Disziplinarverfahrens verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 11/08