...Hierzu führt der Kläger aus, der Widerspruch liege darin, dass das LSG einerseits auf die Gründe des Urteils des SG Bezug nehme, andererseits aber eine vom SG abweichende Rechtsauffassung zur Frage der Unterscheidung eines begünstigenden oder belastenden Verwaltungsakts im Rahmen des § 44 SGB X vertrete....