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Urteile für Verwaltungsakt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 AO, über den durch Verwaltungsakt gemäß § 218 Abs. 2 Satz 2 AO entschieden werden kann, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch . 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 15/13
...Betrifft der Antrag des Klägers --wie im Streitfall-- eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 GKG); diese Regelung geht § 52 Abs. 1 GKG vor (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1167, unter Rz 9 f.). 14 b) Im Streitfall betrifft der Antrag des Klägers in der Vorinstanz einen auf eine bezifferte Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V S 30/14
.... § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO ist die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ganz oder teilweise auszusetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes bestehen. 11 Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 15/15
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Die erforderlichen Dienstherrnwechsel hätten auch auf gesetzlicher Grundlage durch Verwaltungsakt angeordnet werden können (vgl. §§ 128 ff. BRRG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 70/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Die erforderlichen Dienstherrnwechsel hätten auch auf gesetzlicher Grundlage durch Verwaltungsakt angeordnet werden können (vgl. §§ 128 ff. BRRG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 57/10
...Danach sollen in dem Fall, dass sich ein Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen richtet, die an dem Gegenstand der Feststellung als Gesellschafter oder Gemeinschafter beteiligt sind (Feststellungsbeteiligte), diese einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellen, der ermächtigt ist, für sie alle Verwaltungsakte und Mitteilungen in Empfang zu nehmen, die mit dem Feststellungsverfahren und...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 73/13
...Der Sozialhilfeträger erklärt mit der Übernahme der Unterbringungskosten im Bewilligungsbescheid den Schuldbeitritt zur Zahlungsverpflichtung des Hilfebedürftigen gegenüber dem Heim; "Übernahme" bedeutet in diesem Zusammenhang Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung (BSGE 102, 1 ff RdNr 25 ff = SozR 4-1500 § 75 Nr 9) ....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 20/08 R
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Die erforderlichen Dienstherrnwechsel hätten auch auf gesetzlicher Grundlage durch Verwaltungsakt angeordnet werden können (vgl. §§ 128 ff. BRRG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 69/10
...Die Zurückweisungsentscheidung erfordert keinen vorangegangenen Verwaltungsakt und auch keine Androhung mit Fristsetzung. Sie stellt selbst einen Verwaltungsakt dar, auch wenn sie zugleich eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung in Form des unmittelbaren Zwangs nach §§ 12, 15 Abs. 2 VwVG sein kann (BeckOK AuslR/Dollinger, 14....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 127/16
...Der Wortlaut des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO sei daher unter Berücksichtigung seines Zwecks erweiternd so auszulegen, dass ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid auch insoweit endgültig keinen Erfolg gehabt habe, als trotz Abhilfe des Einspruchs oder der Anfechtungsklage weiterhin ein Betrag geschuldet werde, hinsichtlich dessen die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 49/09
...Im Falle eines anschließenden Revisionsverfahrens könnte der BFH nicht über die vom Kläger insoweit aufgeworfene Rechtsfrage befinden. 11 aa) Das Leistungsgebot ist ein eigenständiger Verwaltungsakt i.S. des § 118 der Abgabenordnung (vgl. BFH-Beschluss vom 16. März 1995 VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 34/09
...NV: Bei der Bestimmung des Prüfungsortes handelt es sich auch dann um einen eigenständigen Verwaltungsakt, wenn sie mit der Prüfungsanordnung verbunden wird; sie muss daher auch angefochten werden . Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 31. Mai 2016 11 K 300/15 wird als unbegründet zurückgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 109/16
...Nach § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ganz oder teilweise aussetzen. Die Aussetzung soll u.a. erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen (§ 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I S 15/11
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Die erforderlichen Dienstherrnwechsel hätten auch auf gesetzlicher Grundlage durch Verwaltungsakt angeordnet werden können (vgl. §§ 128 ff. BRRG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 63/10
...Der Antrag auf AdV dieses Bescheids ist abzulehnen. 10 a) Nach § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ganz oder teilweise aussetzen. Die Aussetzung soll --u.a. und soweit hier einschlägig-- erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen (§ 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 83/10
...Der damit angesprochene Unterschied hat seinen Grund allein darin, dass für Beamte andere Rechtsnormen maßgeblich sind als für Soldaten. 11 Die dienstliche Beurteilung eines Beamten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mangels einer Regelung mit bestimmten unmittelbaren Rechtswirkungen kein Verwaltungsakt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 108/13
...Die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts kann sowohl im Rahmen einer Anfechtungsklage als auch einer Feststellungsklage erfolgen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. September 2004 VII B 20/04, BFH/NV 2005, 231). Hier hat der Kläger erst nach Ablauf der Klagefrist für eine Anfechtungsklage in der Hauptsache die Rüge der Unwirksamkeit der Bescheide erhoben....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 104/13
...gemäß § 162 Abs. 3 VwGO kommt nicht in Betracht, da diese weder einen Antrag gestellt (§ 154 Abs. 3 VwGO), noch das Verfahren auf sonstige Weise gefördert hat. 3 Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO muss gerade das Ziel verfolgen, im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes die vorläufige Hemmung der Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 VR 3/10
...Hilfsweise beantragt sie die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts. 4 II. Die Revision ist zwar wirksam eingelegt, aber wegen der fehlenden Revisionsbegründung unzulässig und daher durch Beschluss zu verwerfen (§ 126 Abs. 1 FGO). 5 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 53/13
...Die Frage, ob der Finanzbehörde beim Erlass eines Verwaltungsakts Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten i.S. des § 129 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) unterlaufen sind, ist in einem Revisionsverfahren nicht abstrakt klärbar; denn hierbei handelt es sich um eine Tatfrage, die lediglich in eingeschränktem Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung unterliegt und im Übrigen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 20/10