...Anhaltspunkte dafür, dass die Vorinstanz dabei den Vortrag des Klägers zu dem von ihm vorgelegten Runderlass des Reichsführers-SS über die Verwaltung und Verwertung beschlagnahmten Vermögens, zum Vorhandensein einer Akte der Domänenregistratur und zur Zerstörung und Plünderung beweglichen Vermögens übergangen hätte, ergeben sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht....