...Juli 1952 unter vorläufige Verwaltung gestellten Grundstücks durch den staatlichen Verwalter den Verwaltungsvorschriften der DDR entsprach, wenn die Veräußerung auf Anweisung des übergeordneten Rates des Bezirkes, Abteilung Finanzen, erfolgte, der seinerseits befugt war, über die "weitere Verwendung" eines unter staatliche Verwaltung gestellten Grundstücks zu entscheiden, kann schon deswegen nicht...