...Das ist, nachdem die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter der Arbeitgeberin zu 1. übergegangen sind, allein dieser. 19 cc) Dieses Beratungsrecht besteht auch für wirtschaftliche Angelegenheiten nach § 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG, ohne dass der Senat vorliegend darüber befinden muss, in welchem Umfang damit eine Pflicht zur Vorlage...