...Diese Zweifel habe er mit seiner Erklärung, er sei der einzige Abkömmling und es bestehe kein Testament, nicht ausgeräumt. 6 Der Kläger habe auch nicht substantiiert vorgetragen, dass er mit der Beklagten selbst einen gleichlautenden Vertrag geschlossen habe und nunmehr aus eigenem Recht zur Geltendmachung der Ansprüche berechtigt sei....