...Die Kläger hätten keine Schadensersatzansprüche aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, weil sie nicht in den Schutzbereich des Prüfvertrags einbezogen seien. 7 a) Zwar könne der Beklagte als eine Person, die über eine besondere, staatlich anerkannte Sachkunde verfüge, bei Abgabe gutachterlicher Stellungnahmen in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer aus Vertrag mit Schutzwirkung...