...Eine Rechtfertigung, so auch zu Recht das FG unter II.2.a seines Urteils, entfällt, sollte aufgrund der fehlenden unbeschränkten Einkommensteuerpflicht des Ausgleichsempfängers, ein Einkünftetransfer nicht vorliegen. 14 c) Anderes ergibt sich nicht aus den Erwägungen der Beschwerdeschrift zur Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union,...