...noch anwendbare Recht ausnahmsweise für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre, ist weder vorgetragen noch ersichtlich. 10 c) Die Frage, ob Grundstückskaufverträge, zu denen der Gutachterausschuss keine Daten übermittelt, für die Anwendung des Vergleichswertverfahrens nach § 15 ImmoWertV selbst dann nicht heranzuziehen sind, wenn der Inhalt dieser Verträge...