...Sind Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ist eine ergänzende Vertragsauslegung ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte darstellt. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. April 2015 - 9 Sa 108/15 - wird zurückgewiesen....