...Die Beschwerde macht geltend, die Revision sei insoweit zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil das Berufungsgericht bei seiner Beurteilung die in Anlage 6 Absatz 3 zu dem Vertrag der Parteien vom 23. Januar/3. Februar 2009 enthaltene vertragliche Regelung unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG unberücksichtigt gelassen habe....