...Tatsächlich beschränkt sich die angegriffene Klausel darauf, für den bestehenden Vertrag das nach § 614 BGB vorgesehene Regime der Reihenfolge der dienstvertraglichen Hauptleistungspflichten für den Verzugsfall abzuändern und eine Vorleistungspflicht des Vertragspartners zu begründen....