...Der in der Einleitungsverfügung noch erhobene Vorwurf, der Beklagte habe mit zwei Schülerinnen einen Vertrag abgeschlossen, wonach er als Gegenleistung für Informationen über Tests oder Arbeiten die beiden Mädchen habe anfassen oder zumindest dabei zusehen dürfen, wie ein Mädchen dem anderen mehrere "Klapse" auf den Hintern gebe, habe sich nicht beweisen lassen....