...Wie vom Berufungsgericht zutreffend ausgeführt, ist die Aktivlegitimation des Klägers schon deshalb nicht fraglich, weil der Beklagte nicht dargelegt hat, in welcher Höhe Leistungen nach dem SGB II an den Schuldner erbracht worden sind, die allenfalls in entsprechender Höhe zu einem Anspruchsübergang nach § 33 SGB II geführt haben können. 20 Soweit das Amtsgericht eine Anfechtbarkeit des Vertrages...