...Sie räumt sogar ein, dass die Versorgungsämter grundsätzlich nicht verpflichtet seien, "ein abgeschlossenes Ausgleichsleistungsverfahren wiederaufzugreifen und einen bestandskräftigen Verwaltungsakt deswegen aufzuheben, weil sich dieser nachträglich aufgrund einer höchstrichterlichen Rechtsprechung als rechtswidrig erwiesen hat" (Beschwerdebegründung S. 2). 8 b) Zwar führt die Beschwerde (a.a.O.) weiter...