...Die Pflicht des Arbeitgebers zur Beitragszahlung endet mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall tritt ein bei a) Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze (Fälligkeitstag, der der Vollendung des 60. Lebensjahres folgt). Bei Versicherungen, die am 1. Juni eines jeden Jahres begonnen haben, ist dieses der 1....