...Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Entscheidung im Kern damit begründet, dass eine entsprechende Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 2 und 4 SGB VII, wonach bei der Berechnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einem Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung auch Dienstunfälle nach den Beamtengesetzen zu berücksichtigen seien, im bayerischen Beamtenversorgungsrecht ausgeschlossen sei...