...Sie knüpfe den Anspruch nicht an den Eintritt des gesetzlichen Versicherungsfalls. Im Jahr 1959 sei bewusst davon abgesehen worden, den Anspruch nach den AHV von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig zu machen. An dieser Entscheidung habe man auch noch festgehalten, als das Rentenversicherungsrecht im Jahr 1992 geändert worden sei....