...Gegen eine solche Auslegung spricht schon, dass auch die Mandanten, die Rechtsmittel nur einlegen wollten, wenn ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernehme, die entsprechende Erklärung abgeben sollten, auch wenn sie nach den Versicherungsbedingungen die Anwaltsgebühren, soweit sie die gesetzlichen Gebühren überstiegen, von der Rechtsschutzversicherung nicht erstattet erhielten (vgl....