...Bescheinigt ein ausländischer Versicherungsträger das Bestehen einer Versicherung, so sind deutsche Behörden und Gerichte an diese Bescheinigung grundsätzlich gebunden. Behauptet der Kläger, die bescheinigte Versicherung bestehe zu Unrecht, obliegt ihm der Nachweis, dass die bestehende Versicherung mit Wirkung für den Streitzeitraum tatsächlich rückabgewickelt wurde. 5....