...Soweit danach die Prämien auf den Teil der Versicherung entfallen, den die Erstversicherer bei der L rückversichert haben, bedarf es daher einer konkreten Prüfung, ob die Prämien insoweit betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst sind. Nur in dem Umfang, in dem sie betrieblich veranlasst sind, kann die Klägerin sie als Betriebsausgaben abziehen....