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Urteile für Versicherung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Scheidungsfolgenvereinbarung wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung der Antragsgegnerin zu ihrem Endvermögen. 5 Im vorliegenden Verfahren begehrt der Antragsteller im Wege des Stufenantrags von der Antragsgegnerin Auskunft zum jeweiligen Stand ihres Vermögens am Tag der Eheschließung, am Tag der Trennung und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, die eidesstattliche Versicherung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 71/16
2018-10-10
BPatG 29. Senat
...Die Annahme der Beschwerdeführerin, dass ein Gesamtumsatz u. a. im Jahr 2017 von … EUR „uneingeschränkt die Bekanntheit der Marke“ begründe, erfüllt die Anforderungen an einen spezifizierten Vortrag im Rahmen der Glaubhaftmachung nicht. 63 Die Beschwerdeführerin hat diese Angaben trotz des Senatshinweises weder konkretisiert noch durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht. 64 Schließlich...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 526/16
2017-02-08
BVerwG 8. Senat
...Die Erhebung des Insolvenzsicherungsbeitrags gemäß § 10 BetrAVG ist - unabhängig von dessen Einordnung als Beitrag oder als Sonderabgabe - verfassungskonform als solidarische Umlage und nicht als Versicherung eines individuellen Risikos ausgestaltet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - NVwZ 2012, 1535 <1537> - juris Rn. 27 ff., 38; BVerwG, Urteil vom 12....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 3/16
...Dezember 2004 beim Landgericht eingegangenen Klage hat der Kläger zunächst Auskunft, eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft sowie Zahlung der sich auf Grund der gemeldeten Erfindungen ergebenden Arbeitnehmererfindervergütung verlangt, da die Beklagte die Erfindungen konkludent in Anspruch genommen bzw. weil sie ihre Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung nach...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 79/07
2015-01-13
BAG 3. Senat
...Nicht angerechnet werden jedoch Ansprüche aus privaten Versicherungen oder aus freiwilligen Zusatz- oder Weiterversicherungen oder aus sonstigen Einkünften aus Privatvermögen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 894/12
2015-01-13
BAG 3. Senat
...Nicht angerechnet werden jedoch Ansprüche aus privaten Versicherungen oder aus freiwilligen Zusatz- oder Weiterversicherungen oder aus sonstigen Einkünften aus Privatvermögen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 901/12
...Die Wesentlichkeit der Ursache ist zusätzlich und eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweils begründeten Versicherung zu beurteilen (zur Theorie der wesentlichen Bedingung: zuletzt eingehend BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr 46, RdNr 37 f sowie BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr 1, RdNr 28 ff; Spellbrink, SGb 2017...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 13/17 R
...So enthalten beispielsweise § 46 Abs. 2a SGB VI und § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG für Ehen, die nicht mindestens ein Jahr vor Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalls geschlossen wurden, eine gesetzlich widerlegbare Vermutung, dass die Begründung eines Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 137/13
...Versicherung AG eine Berufshaftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin zu einem Sonderjahresbeitrag von 97 EUR ab, der ihr wegen einer nur nebenberuflich ausgeübten freien Anwaltstätigkeit gewährt wurde....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 13/14 R
...Eine sachliche Rechtfertigung für die zusätzliche Gewährung der Zusatzpauschalen "Besuchsbereitschaft" an Vertragsärzte vermag der Senat jedoch nicht zu erkennen. 39 Soweit hierzu auf einen nicht unerheblichen sächlichen und organisatorischen Aufwand für die Besuchsbereitschaft verwiesen wird, zu dem die Bereithaltung eines Fahrzeugs mit entsprechender Versicherung, eine Notfallausrüstung und ein Mobiltelefon...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 3/12 R
...D20, S. 287 bis 304 und auch Abschnitt II der Eidesstattlichen Versicherung von Herrn Detlef Grawe vom 13. Januar 2016), so dass deren Bestimmung zum routinemäßigen Handeln des Fachmanns gehört. 56 Auch für die Bestimmung der Partikelgrößenverteilung sind dem Streitpatent ausreichend Hinweise zu entnehmen, wie diese zu ermitteln ist....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 14 W (pat) 701/14
2013-09-17
BAG 3. Senat
...Voraussetzung für eine betriebliche Altersversorgung ist also die Zugehörigkeit zu beiden Versicherungen, wobei die Arbeitgeberanteile in der gleichen Weise wie bisher vom Z übernommen werden. ...“ 4 Die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach der BV 1959 wurden stets entsprechend der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 426/11
2015-05-19
BAG 3. Senat
...und Einkommen aus Tätigkeit (1) Es ist davon auszugehen, daß der Mitarbeiter durch die Versetzung in den Ruhestand durch das Unternehmen nicht bessergestellt wird, als er sich vorher bei dem Unternehmen bezüglich seines Einkommens im Sinne des § 5 gestanden hat. (2) Das Ruhegeld wird um die Hälfte derjenigen Beträge vermindert, die dem Mitarbeiter aufgrund jeweils bestehender Gesetze über Renten, Versicherungen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 894/13
2011-06-28
BAG 3. Senat
...Bestimmungen: … e) Im übrigen sind für das Ruhegeld des Herrn L und für die Ansprüche seiner Hinterbliebenen die Richtlinien für die Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung des R vom 09.02.1989 bzw. die Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. f) Für den Fall einer Änderung der R-Ruhegeldrichtlinien erhält Herr L mindestens ein Ruhegeld, das zusammen mit allen anrechnungsfähigen Renten, Versicherungen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 284/09
...Korrektur der Höhe der Nettogesamtversorgung und des Nettovergleichseinkommens findet jeweils mit Wirkung von dem Zeitpunkt an statt, a) zu dem bei der K allgemeine Änderungen der Gehälter eintreten b) zu dem Rentenanpassungen erfolgen c) zu dem weitere Versicherungs- und Versorgungsleistungen im Sinne des § 9 (1) anzurechnen sind d) zu dem Änderungen des Kinderanteiles im Ortszuschlag eintreten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 415/10
...Wenn K über eine eigene Versicherung verfügt (vgl dazu BSG Urteil vom 10.5.2011 - B 4 AS 139/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr 38 RdNr 24), was das LSG festzustellen haben wird, ist die Unterdeckung jedoch größer. 43 Offen ist auch, ob für die Klägerin und ihre Kinder Y und K die Möglichkeit besteht, das vorrangig in Anspruch zu nehmende Wohngeld (vgl § 5 Abs 1, § 12a SGB II) noch nachträglich zu erhalten...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 KG 1/15 R
...Voraussetzung für eine betriebliche Altersversorgung ist also die Zugehörigkeit zu beiden Versicherungen, wobei die Arbeitgeberanteile in der gleichen Weise wie bisher vom Z übernommen werden. …“ 4 Die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach der BV 1959 wurden stets entsprechend der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 419/11
2014-12-09
BAG 3. Senat
...Es sind insbesondere a) Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (einschl. entsprechender ausländischer Renten) ohne Kinderzuschüsse und ohne Rentenbestandteile, die nachweislich auf eigener, freiwilliger Beitragsleistung des Berechtigten zur gesetzlichen Rentenversicherung (freiwillige Versicherung, Höherversicherung) beruhen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 317/13
...Als Entgelt für die Einräumung des Nutzungsrechts werden dem Eigentümer vielmehr altenteilsähnliche Leistungen, wie freier Umgang auf dem Hof, Übernahme der Kosten für Strom, Heizung, Wasser, Versicherungen und Beiträge sowie des Kapitaldiensts etc. gewährt. Auch ein monatlicher Geldbetrag kann zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Hofeigentümers bezahlt werden (BFH-Urteil vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 59/15