957

Urteile für Versetzung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 58/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 68/10
...Juli 2015 ordnete das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Versetzung des Antragstellers auf einen nicht sicherheitsempfindlichen Dienstposten Gruppenführer Streitkräfte/Jägerfeldwebel bei der ... an. Dort hat der Antragsteller am 1. Juli 2015 den Dienst angetreten. 3 Für den Antragsteller wurde zuletzt am 9....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 42/15
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 65/10
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 50/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 52/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 51/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 60/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 56/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 66/10
...Nach ihrer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Wirkung ab 1. Juli 1996 blieb sie freiberuflich als Ärztin tätig, außerdem erzielte sie Einnahmen aus dem Betrieb von Windkraftanlagen. 3 Der Einkommensteuerbescheid für 2003 wies für die ärztliche Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit von 55 443 € sowie aus Gewerbebetrieb (Windkraftanlagen) von 41 713 € aus....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 72/14
...Ebenso kommt in Betracht, dass durch die zwischenzeitlich erfolgte Versetzung des Personalreferenten die etwa beeinträchtigte Vertrauensgrundlage wieder hergestellt ist. Zu beachten sein wird auch, ob und inwieweit die Erschütterung der Vertrauensgrundlage sich auf das Austauschverhältnis auswirkt oder auszuwirken droht. Kreft Berger Schmitz-Scholemann Torsten Falke Bartz...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 297/09
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 67/10
...Dies geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Bewerbern, die sich auf die 20 zusätzlichen Stellen für BezirkssekretärInnen beworben haben und als BezirkssekretärInnen angestellt werden, im Hinblick auf deine beabsichtigte Versetzung in den zukünftigen ver.di-Bezirk N. …“ 6 Am 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 577/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 62/10
...Dann muss ein in der Schulreinigung eingesetzter Arbeitnehmer jederzeit mit einer Versetzung an eine andere Arbeitsstelle, auch außerhalb einer Schule, rechnen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 456/15
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr vom Ministerium geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären. 13 In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des Eingliederungsgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 64/10
...Juli 2011 (Rs C-159/10, Rs C-160/10 - NVwZ 2011, 1249) entschieden, dass die Richtlinie 2000/78/EG einem Gesetz nicht entgegensteht, das die zwangsweise Versetzung von Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht, wobei sie bei dienstlichem Interesse höchstens bis zum vollendeten 68....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 85/11
...Das betrifft insbesondere die Frage, wann die Verbindlichkeit der Zuordnungspläne im Sinne ihrer "Endgültigkeit" eintritt, also ab wann die Zuordnungspläne nicht mehr von der Bezirksregierung geändert werden konnten, so dass danach abweichende Regelungen nur über die Maßnahmen Versetzung und Abordnung durch den neuen Dienstherrn zu treffen wären....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 53/10
2015-05-19
BAG 3. Senat
...tarifliche monatliche Tabellenvergütung einschließlich etwaiger persönlicher Zulagen, Familiengeld, Leistungszulagen, Wechselschichtzuschläge und noch bestehender Überstundenpauschalen zugrundegelegt. (2) Für alle nicht tariflich erfaßten Mitarbeiter ist für die Berechnung des Ruhegeldes bzw. der Hinterbliebenenversorgung die vertraglich festgesetzte außertarifliche Vergütung des letzten Monats vor Versetzung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 982/13