...Da der Interessenausgleich auf eine bereits eingetretene, „massiv“ negative Geschäftsentwicklung und ein Strukturkonzept abstellt, das der Belegschaft auf einer Versammlung vom Januar 2010 vorgestellt worden sein soll, kann auch nicht davon ausgegangen werden, vergangenheitsbezogene Ausführungen seien, was die angestrebte Leistungsverdichtung anbelangt, ohne jede Relevanz....