...Das Landgericht hat der Klage durch Versäumnisurteil stattgegeben und hat - nach dem Einspruch des Beklagten - das Versäumnisurteil aufrechterhalten. Das Oberlandesgericht hat auf die Berufung des Beklagten das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen....
...Nach § 339 Abs. 2 ZPO hat das Gericht die Einspruchsfrist im Versäumnisurteil oder nachträglich durch besonderen Beschluss zu bestimmen, wenn die Zustellung der Versäumnisentscheidung im Ausland oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen soll....
...Februar 2013 ein mittlerweile in Rechtskraft erwachsenes Versäumnisurteil gegen die Spedition W. GmbH und deren Geschäftsführer G. Br. über einen Betrag von 108.552,28 €. Mit Beschluss vom 2. Oktober 2013 wurde über das Vermögen der Spedition W. GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Aufgrund des rechtskräftigen Versäumnisurteils gegen G....
...Hiergegen wenden sich die Beklagten mit der vom Bundesgerichtshof zugelassenen Revision, mit der sie die Zurückweisung der Berufung der Klägerin zu 2 gegen die Klageabweisung durch das Landgericht weiterverfolgen. 6 Über die Revision ist, da die Klägerin zu 2 trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht vertreten war, durch Versäumnisurteil zu entscheiden, das aber inhaltlich nicht...
...Die Klägerin beantragt, über ihr Rechtsmittel durch Versäumnisurteil zu entscheiden. 6 I. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Klägerin stehe ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten nur in Höhe von 130,50 € zu....
...Die Klägerin beantragt, über ihr Rechtsmittel durch Versäumnisurteil zu entscheiden. 8 I. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin als teilweise begründet angesehen. Es hat angenommen, der Klägerin stehe ein aus einem Gegenstandswert von 2.000 € berechneter Anspruch auf Erstattung der Kosten der Abmahnung zu....
...Insoweit ist über sie antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, nachdem die Beklagte in der mündlichen Verhandlung trotz rechtzeitiger Ladung zum Termin nicht vertreten war; inhaltlich ist das Urteil insoweit jedoch keine Folge der Säumnis, sondern beruht auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 f.)....
...BGH, Versäumnisurteil vom 22. September 2016 - VII ZR 14/16, BGHZ 211, 375 Rn. 14; Urteile vom 20. Mai 2014 - VI ZR 381/13, BGHZ 201, 263, juris Rn. 10; vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420,1421, juris Rn. 15; vom 11....
...Nachdem der Klägervertreter erklärt hat, hinsichtlich der Beklagten keinen Antrag zu stellen, hat das Landesarbeitsgericht auf Antrag des Beklagtenvertreters ein Versäumnisurteil gegen den Kläger erlassen und die Klage abgewiesen. 14 Das Landesarbeitsgericht hat auf den Einspruch des Klägers sein klageabweisendes Versäumnisurteil aufrechterhalten....
...Mit der vom Senat zugelassenen Revision möchte der Kläger die Verurteilung des Beklagten auf Rückgewähr der Zahlung erreichen. 3 Da der Revisionsbeklagte trotz rechtzeitiger Ladung im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht vertreten war, musste auf Antrag des Revisionsklägers durch Versäumnisurteil entschieden werden....
...Der Kläger zu 2 hat sein Rechtsmittel zurückgenommen. 7 Über die Revision ist, da die Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht vertreten war, durch Versäumnisurteil zu entscheiden, das aber inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer sachlichen Prüfung des Antrags beruht (BGH, Urteil vom 4....
...Über sie ist antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht die Entscheidung jedoch nicht auf der Säumnis der Klägerin, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.)....
...Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt die Klägerin die vollständige Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils. 3 Die Revision hat Erfolg. 4 Über das Rechtsmittel ist antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Beklagte in der mündlichen Revisionsverhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwaltlich vertreten war....
...Revisionsverfahrens zu erstatten. 1 Umstritten sind höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für Januar bis Juni 2013 ohne Berücksichtigung von Schadensersatzzahlungen wegen Unterschlagung als Einkommen. 2 Der Kläger bezog zunächst von Januar 2005 bis Februar 2010 und bezieht seit Februar 2011 erneut Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. 2002 hatte er ein Versäumnisurteil...
...Das Amtsgericht hat die Beklagte mit Versäumnisurteil vom 13. September 2013 antragsgemäß verurteilt. Nach Einspruchseinlegung hat es das Versäumnisurteil - mit Ausnahme eines geringfügigen Teils der vorgerichtlichen Anwaltskosten - aufrechterhalten. Das Urteil vom 25. November 2013 ist dem damaligen Prozessbevollmächtigten der Beklagten, Rechtsanwalt V. S. , am 21....
...November 2000 - aaO und Versäumnisurteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08 - ZIP 2010, 776, 777 f.). Nach diesen - vom Berufungsgericht verkannten - Grundsätzen liegt kein Verfahrensfehler des Erstgerichts vor. 9 a) Die Revision rügt mit Recht, dass das Landgericht entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts seine richterliche Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht verletzt hat....
...dem Leistungsverzeichnis verpflichtet waren, das Geld unmittelbar auf ein Konto der Klägerin einzuzahlen. 21 Seine tatrichterliche Auslegung unterliegt im Revisionsverfahren nur der eingeschränkten Überprüfung darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (vgl. nur BGH, Versäumnisurteil...
...Das Berufungsgericht ist der Auffassung, die Beklagte habe im Haftpflichtprozess mit ihrer Nebenintervention auf Seiten des Klägers ihre Rechtsschutzverpflichtung erfüllt und insbesondere sichergestellt, dass keine Verurteilung aufgrund eines Versäumnisurteils oder sonst als unbestritten angesehener Tatsachenbehauptungen des Geschädigten habe erfolgen können....
...Die Versicherung des Geschäftsführers hat dahin zu lauten, dass der Betrag der Einzahlung zur freien Verfügung der Geschäftsführung für die Zwecke der Gesellschaft eingezahlt und auch in der Folge nicht an den Einleger zurückgezahlt worden ist (BGH, Versäumnisurteil vom 18. März 2002 - II ZR 363/00, BGHZ 150, 197, 201). 12 3....
...Juli 2015 - V ZR 154/14, NJW 2015, 2666 Rn. 6; Versäumnisurteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 9; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07, NJW 2011, 1227 Rn. 8). 6 2....
Urteile
Bundesgerichtshof
V ZR 103/16
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