...Diese Feststellung bezieht sich auf die zuvor zitierten Ausführungen des FG Münster, nach denen ein Vermögensverfall auch dann vorliegt, wenn der Verkehrswert der Vermögensgegenstände des Schuldners zwar wertmäßig den Verbindlichkeiten entspricht oder diese sogar übersteigt, der Schuldner jedoch den laufenden Verpflichtungen nicht nachkommt und die Vermögenswerte nicht realisierbar sind oder nicht...