...Dies erschloss sich ohne weiteres aus dem Kostenfestsetzungsantrag, dem Kostenfestsetzungsbeschluss, der sich völlig zweifelsfrei auf die Kostentragungspflicht der Widerklägerinnen zu 1-3 im Verhältnis zum Drittwiderbeklagten bezog, und dem Umstand, dass es wegen des außergerichtlichen Vergleichs der Klägerin mit den Beklagten überhaupt nur im Verhältnis der Widerklägerinnen zum Drittwiderbeklagten...