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Urteile für Vergleich

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Juni 2008 haben die Sicherheitsbeauftragte und der Bundesminister der Verteidigung nicht nachvollziehbar dargelegt, dass eine (und ggf. welche) vorgeschriebene Maßnahme nicht getroffen werden konnte. 44 Für die einfache Sicherheitsüberprüfung gilt ein Umfang der Überprüfung, der - im Vergleich mit dem einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung, insbesondere einer solchen mit Sicherheitsermittlungen -...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 67/11
...Ausgehend von den oben bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zu beachtenden Grundsätzen, wonach bei starker Ähnlichkeit oder gar Identität der Marken und einer normalen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke die Gefahr von Verwechslungen schon bei einer geringeren Ähnlichkeit der Waren anzunehmen sein kann, ist hier die Gefahr von Verwechslungen teilweise zu bejahen. 73 Hinsichtlich des beim Vergleich...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 40/09
...Die konische Form des Spülsteins erleichtert es dabei, ihn nach außen auszubrechen, und Entsprechendes gilt, wenn der obere Konus erodiert ist, für den Düsenstein. 29 Figur 5 zeigt im Vergleich dazu einen Schnitt durch den Boden einer Gießpfanne, bei der der Düsenstein 105 und der Spülstein 106 entsprechend der herkömmlichen Technik mit feuerfestem Mörtel 11 in den Sitzsteinen 115 und 116 befestigt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 44/16
...Gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 AO n.F. kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden; nach dessen Abs. 2 Satz 1 liegt ein Missbrauch vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. 46...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 10/14
...Februar 2008 einzureichen, mit der ihm bestätigt wurde, in der Wohnung nur - sporadisch - ein Zimmer zu nutzen. 20 Ein Vergleich der Größe der in B genutzten 5-Zimmerwohnung mit der in A im Dachgeschoss vorgehaltenen Unterkunft unterstreicht zusätzlich, dass sich der Lebensmittelpunkt des früheren Soldaten jedenfalls im Juli 2006 nach B verlagert hatte....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 11/18
.... § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG gegeben ist, ergibt ein Vergleich des Gegenstands des erteilten Patents mit dem Inhalt der ursprünglichen Unterlagen, wobei der Gegenstand des Patents die durch die Patentansprüche unter Berücksichtigung von Beschreibung und Zeichnung vorgegebene Lehre ist, und der Inhalt der Patentanmeldung durch die Gesamtheit der Unterlagen bestimmt wird, ohne dass dabei jedoch den Patentansprüchen...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 23 W (pat) 75/08
...Die nationalen Regelungen dürfen darum den Schutzstandard der Arbeitnehmer im Vergleich zu dem Standard, der nach der autonomen Auslegung der MERL durch den Gerichtshof der Europäischen Union besteht, nicht absenken (vgl. EuGH 13. Mai 2015 - C-392/13 - [Rabal Cañas] Rn. 52 ff.)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 442/16
...Juni 2013 für das Land Berlin eine amtliche Einwohnerzahl von 3.292.365 Personen fest; diese Zahl korrigiert die amtliche Einwohnerzahl im Vergleich zu den auf der Grundlage der Volkszählungen von 1981 (Gebiet der ehemaligen DDR) und 1987 fortgeschriebenen Zahlen um ca. 180.000 Einwohner nach unten. Das Land Berlin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvF 1/15
2012-04-05
BSG 10. Senat
...Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt immer dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (Bundesverfassungsgericht Beschlüsse vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - RdNr 40...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 17/11 R
...pflegebedürftige Versicherte wurde von der Beklagten aufgrund eines Gutachtens des Sozialmedizinischen Dienstes (SMD) vom 29.7.2010 rückwirkend zum 13.7.2010 der Pflegestufe II zugeordnet, weil sich der durchschnittliche tägliche Hilfebedarf bei der Grundpflege auf 142 Minuten belief (Bescheid vom 10.8.2010). 3 Bei einer Wiederholungsuntersuchung (§ 18 Abs 2 Satz 5 SGB XI) kam der SMD zu dem Ergebnis, im Vergleich...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 1/14 R
...Danach ist der Gegenstand des erteilten Patents mit dem Inhalt der ursprünglichen Unterlagen zu vergleichen. Geschützt durch das Patents ist die durch die Patentansprüche bestimmte Lehre, wobei zur Ermittlung des darin zum Ausdruck kommenden Erfindungsgedankens - wie auch Art. 69 Abs. 1 Satz 2 EPÜ ausdrücklich bestimmt - Beschreibung und Zeichnungen mit heranzuziehen sind (st. Rspr....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 1 Ni 10/09 (EU)
...Mit der gerichtlichen Auflösung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund erfolgreicher betriebsbedingter außerordentlicher Kündigung nicht zu vergleichen. 18 c) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB kann sich - ebenso wie ein dringendes betriebliches Erfordernis iSv. § 1 Abs. 2 KSchG - aus dem Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund innerbetrieblicher...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 379/12
2015-10-22
BAG 2. Senat
...Die Beklagte hat nicht dargelegt, welche konkrete, auf Dauer unzumutbare Mehrbelastung sich daraus im Vergleich zum Einsatz bei anderen Spielen, etwa Black Jack oder Poker, ergeben soll. Ebenso wenig hat sie dargetan, dass infolge der verstärkten Heranziehung anderer Mitarbeiter zum Spiel American Roulette eine konkrete Störung des Betriebsfriedens eingetreten sei....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 557/14
2013-05-23
BAG 8. Senat
...Die hier zu erbringende Dienstleistung sei nicht mit einer traditionellen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu vergleichen, bei der Streifengänge etc. im Vordergrund stünden. Durch den Einsatz der modernen Technik trete der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft in den Hintergrund....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 816/12
...Andererseits kann sich aus einer zeichnerischen Darstellung, die nicht ersehen lässt, ob das Klagemuster einteilig oder zweiteilig ausgestaltet ist, ein größerer Schutzumfang im Vergleich zu einem Muster ergeben, das nur eine der beiden Ausgestaltungen wiedergibt. 50 Da der graphischen Darstellung des Klagemusters vorliegend nicht zu entnehmen ist, ob es aus einem oder zwei Teilen besteht, durfte das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 211/08
...Ob ein Arbeitsvertrag abweichende günstigere Regelungen gegenüber dem Tarifvertrag enthält, ergibt sich aus einem Vergleich zwischen der tarifvertraglichen und der arbeitsvertraglichen Regelung. Bei diesem sog. Günstigkeitsvergleich sind die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen gegenüberzustellen, die in einem inneren Zusammenhang stehen (sog....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 123/18
...Das ergibt der Vergleich mit einem anderen Bezugsmodell, das in den Materialien zu § 52a AMG und § 17 Abs. 6c ApBetrO beispielhaft als Tätigkeit benannt wird, die zum üblichen Apothekenbetrieb gehört. Nach der amtlichen Begründung bezweckt § 52a Abs. 7 AMG unter anderem, die Weitergabe von Arzneimitteln im Rahmen sog....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 30/13
2010-10-20
BAG 4. Senat
...Dabei ist jeweils die gezahlte Vergütung mit der tariflichen Vergütung zu vergleichen und der jeweilige Mehrbetrag in ein Verhältnis zu den in dem jeweiligen Monat geleisteten Mehrarbeitsstunden zu setzen. 58 bb) Die damit erforderlichen drei Rechengrößen ergeben sich für den Streitzeitraum nicht in der erforderlichen Klarheit. 59 (1) Zwar steht fest, welche Bruttomonatsentgelte dem Kläger tatsächlich...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 552/08
2011-12-15
BSG 10. Senat
...Der allgemeine Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 2/11 R