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Urteile für Vergleich

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Soweit der Kläger dagegen einwendet, der Vergleich mit dem Waffenrecht sei untauglich, weil es sich bei Waffen anders als bei Flugzeugen um "Tötungsmaschinen" handele, verkennt er, dass es hier allein um das Gefährdungspotenzial und die Missbrauchsgefahr geht, die mit einem Flugzeug ebenso wie mit einer Waffe verbunden sein können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 20/10
2013-05-23
BAG 8. Senat
...Die hier zu erbringende Dienstleistung sei nicht mit einer traditionellen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu vergleichen, bei der Streifengänge etc. im Vordergrund stünden. Durch den Einsatz der modernen Technik trete der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft in den Hintergrund....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 818/12
...Ein solches ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Klägerin bei der Beklagten über einen längeren Zeitraum zu den veränderten, im Vergleich zu den bei der DT AG verschlechterten Bedingungen tätig gewesen ist. 47 (a) Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn zukünftig gerichtlich zu belangen (BAG 20....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 580/10
...Bei rechtmäßigem Abrechnungsverhalten des Beklagten wären weder die ihm zugeflossenen Kick-Back-Rabatte noch die im Vergleich zum Standardtarif besonders hohen Gewinne für die Verantwortlichen der Firma G. entstanden. Der Komforttarif hatte nach den Feststellungen des LSG gegenüber dem Standardtarif auch keine qualitativen Vorteile....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 18/12 R
2012-04-19
BAG 7. Senat
...Jobtiteln und teilweise zu einer im Vergleich zu dem VTV 2005 geänderten Eingruppierung. Soweit die Tätigkeiten der Arbeitnehmer zu neuen Jobtiteln zusammengefasst wurden, lagen diesen jeweils Stellenbeschreibungen zugrunde, durch die der Aufgabenkreis präziser abgebildet werden sollte. Die von den Arbeitnehmern tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten blieben unverändert....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 53/10
.... §§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG. 59 Zur Feststellung einer unzulässigen Erweiterung ist der Gegenstand des erteilten Patents mit dem Inhalt der ursprünglichen Unterlagen zu vergleichen. Gegenstand des Patents ist die durch die Patentansprüche bestimmte Lehre, wobei Beschreibung und Zeichnungen mit heranzuziehen sind....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 42/08
.... § 78 Satz 2 BetrVG ist - ohne dass es auf eine Benachteiligungsabsicht ankäme - jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht (BAG 25....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 287/17
...Auch der in Absatz 9 der Anmeldung angestellte Vergleich der dort vorgestellten Lehre mit dem Stand der Technik weist darauf hin, dass die Anmeldung unter einer geschlossenen Ofenkammer, anders als das Patentgericht meint, keine vollständig gegenüber der Umgebung abgeschlossene Kammer versteht, sondern eine Kammer, bei der die Ofentür geschlossen bleiben kann, während die Beschickung des Ofens mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 85/15
...Darunter sind die Bezeichnung „Vodka“ in kyrillischen und lateinischen Buchstaben, getrennt durch einen kurzen horizontalen Strich sowie mehrere kleine (Güte-)Siegel angeordnet. 40 In der Ansicht 3 wird die Rückseite der Flasche in direkter Aufsicht gezeigt, bei der sich weit unterhalb des Flaschenhalses wieder das von der Vorderseite bekannte Siegel mit den Buchstaben „R“ und „C“ mittig über der im Vergleich...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 15/16
...Schon hierdurch hat der Gesetzgeber für den darin genannten Personenkreis eine privilegierende Sonderregelung iS der vom Kläger identifizierten Zielsetzung im Vergleich zur Gruppe der übrigen hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwilligen Versicherten vorgenommen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 7/14 R
...Dass es einer bundeseinheitlichen Regelung nicht bedürfe, zeige ein Vergleich mit den Leistungen der Humangenetik und der Pathologie, für die keine Regelungen auf Bundesebene bestünden. Auch nach der Rechtsprechung des BSG seien "Vorgaben" für die regionalen Vertragspartner nicht verbindlich....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 26/17 R
...Zum einen hat das Berufungsgericht bei seiner Beurteilung beachtet, dass die Beklagten in ihrer vorherigen Werbung nicht nur Duftvergleichslisten, sondern auch sonstige Vergleiche eingesetzt haben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 157/09
...Die Erforderlichkeit ist dabei stets im alternativen Vergleich zu begründen. Gibt es weniger einschneidende Maßnahmen, die das gleiche Ziel erreichen, ist eine Enteignung nicht erforderlich (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 36/14
2017-03-23
BSG 5. Senat
...Dabei geht das LSG zu Recht davon aus, dass dieser - im Vergleich zum Regelbeweismaß - abgesenkte Beweisgrad ausreicht, um im Einzelfall den tatsächlichen Zufluss von Arbeitsentgelt anzunehmen und festzustellen (so auch Bayerisches LSG Urteil vom 23.6.2015 - L 1 RS 3/14 - Juris LS; LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 18.2.2015 - L 7 R 147/11 - Juris RdNr 42 ff; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9.10.2014...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 15/16 R
...Von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit die Identität oder Ähnlichkeit der zum Vergleich stehenden Marken sowie der von diesen erfassten Waren (oder Dienstleistungen). 24 Nach § 43 Abs.1 Satz 3 MarkenG sind für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ausschließlich die Waren zugrunde zu legen, für die die Widersprechende eine Benutzung ihrer Widerspruchsmarke glaubhaft gemacht hat....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 8/16
...Die Begrenzung auf den bestehenden Besitz im Sinne der bereits ausgeübten tatsächlichen Gewalt ergebe sich aber aus dem Vergleich mit der Regelung, die der Gesetzgeber in ein- und demselben Gesetzgebungsakt für die Untersagungsbefugnis in § 41 Abs. 1 WaffG hinsichtlich erlaubnisfreier Waffen und Munition getroffen habe: Dort seien die Untersagung des Besitzes und die des Erwerbs ausdrücklich unterschieden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/11
...Entgegen der Auffassung des LSG geht es bei der Berücksichtigung eines kalkulatorischen Entgelts nicht um die Frage, ob ein materieller Anreiz für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im Vergleich zur abhängigen Beschäftigung besteht, sondern darum, den auf den Übernehmer nicht übertragbaren Wert des persönlichen Einsatzes des derzeitigen Praxisinhabers in Abzug zu bringen (BGHZ 188, 282, 292...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 39/10 R
...Im Vergleich zu der nach der allgemeinen Regelung in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO möglichen Verweigerung der Aktenvorlage, die gegebenenfalls eine vollständige Sachverhaltsaufklärung vereitelt mit der Folge, dass eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast ergehen muss, führt die in § 138 Abs. 2 TKG getroffene Regelung eines "in camera"-Verfahrens in der Hauptsache von vornherein zu einer...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 43/13
.... § 1 MiLoG Rn. 1; Däubler NJW 2014, 1924, 1927). 41 dd) Der Vergleich zwischen dem Tariflohn und dem gezahlten Lohn ist ohne Aufschlag für den Nettozufluss vorzunehmen, denn nach der nicht angegriffenen Feststellung des Landesarbeitsgerichts haben die Parteien keine Nettolohnvereinbarung getroffen. 42 e) Der subjektive Tatbestand des wucherähnlichen Geschäfts iSd. § 138 Abs. 1 BGB ist erfüllt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 814/14
.... § 305c BGB Rn. 5; Hoefs in Clemens/Kreft/Krause § 305c BGB Rn. 32) und trägt dem Bedürfnis der Parteien Rechnung, mit dem Aufhebungsvertrag - ähnlich wie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen (zu letzteren BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21) - ihre Rechtsbeziehungen abschließend zu regeln und umfassend zu bereinigen (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 258/14