...Auch der Gerichtshof der Europäischen Union zieht zum Vergleich ausschließlich die Dauerbeschäftigten heran (vgl. EuGH 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 43, NZA 2013, 261). 30 (2) Befristet und unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, die identische Aufgaben verrichten, sind vergleichbar, § 3 Abs. 2 TzBfG. Das gilt auch hinsichtlich ihrer Berufserfahrung....