...Pensionsordnung sind, im Vergleich zu Beschäftigten, die berufsunfähig iSd. Pensionsordnung sind, schutzbedürftiger sind, weil sie - anders als die Berufsunfähigen - typischerweise nicht die Möglichkeit haben, einer anderweitigen Erwerbstätigkeit in nennenswertem Umfang nachzugehen und sie deshalb nicht mehr für ihr Auskommen selbst sorgen können....