...Ob ihr im Wege der mittelbaren Drittwirkung eine im Vergleich zu dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) „größere Durchschlagskraft“ zukommt, wird - jedenfalls was die Diskriminierung wegen der politischen Anschauung betrifft - unterschiedlich beurteilt (bejahend Dürig in Maunz/Dürig, GG, Art. 3 Abs. 1 Rn. 516 [anders aber wohl Art. 3 Abs. 3 Rn. 172]; ähnlich Jarass in Jarass/Pieroth, GG...