...Angesichts der über mehrere Jahrzehnte andauernden Praxis der Beklagten bei der Vergabe der Versorgungsrechte musste sich den betroffenen Arbeitnehmern - auch ohne Kenntnis der zahlreichen Klageverfahren und der beiden erstinstanzlich zugunsten der Arbeitnehmer ergangenen Entscheidungen - jedoch die Frage aufdrängen, ob die Beklagte befugt war, die Erteilung von Versorgungsrechten für die Zukunft einzustellen...