...., BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653), wonach der Gesetzgeber von Verfassungs wegen lediglich verpflichtet ist, Unterhaltsaufwendungen mindestens in Höhe des Existenzminimums der Kinder von der Besteuerung auszunehmen, ausdrücklich gefolgert, dass mit dieser Aussage zugleich die Entscheidung getroffen wurde, dass ein Familiensplitting im Sinne der grundsätzlichen Berücksichtigung der Unterhaltslasten...