...Die Beklagte leitet die Notwendigkeit einer hochschulübergreifenden Regelung daraus her, dass der Gesetzgeber nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zwar von Verfassungs wegen nicht gehalten ist, sämtliche studienorganisatorischen Besonderheiten zu berücksichtigen und zu überprüfen, ob es nach den individuellen Studienbedingungen eines jeden Studierenden in jedem Studiengang und an jeder Universität...