...Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts genügt hierzu nicht die allgemeine Erwägung, Verrat bedeute Treuebruch, damit verbänden sich Assoziationen „wie die, dass der Verrat geächtet ist und der Verräter bestraft gehört“. Ein solcher, nicht näher begründeter Erfahrungssatz lässt nicht erkennen, welche konkreten Sanktionen einzelne Wähler von Frau S befürchten mussten....